… da Papier ja bekanntlich geduldig ist.
“… wie mein Sohn R. mir erzählte, hat er am Donnerstag, 01. Oktober 2009, zwei streitende Mitschüler darum gebeten, ruhig zu sein. Ob das tatsächlich so war oder er selbst den Unterricht gestört hat, kann ich natürlich nicht beurteilen. Sollte er sich an dem Streit beteiligt haben, spricht natürlich nichts gegen eine Strafarbeit. Allerdings habe ich ein Problem damit, dass R. einen Kuchen backen soll. Für mich steht das in keinerlei Zusammenhang mit dem “Vergehen” und schon gar nicht mit dem Unterrichtsfach Werken.
Ich bitte Sie, mir den Grund für die erteilte Strafarbeit schriftlich mitzuteilen und zu erklären, welchen Sinn das Backen eines Kuchens haben soll.
Mit freundlichen Grüßen …”
“Ihr Sohn R. sollte Ihnen eigentlich selbst erklären können, welche Bedeutung das Kuchenbacken bei Frau X. und mir im Unterricht hat, da wir am Anfang jedes Schuljahres erklären, welche Maßnahmen wir ergreifen, wenn sich ein Schüler bzw. eine Schülerin im Unterricht nicht angemessen benimmt. Gerade das Fach Werken hat eigenen Regularitäten, da hier anders gearbeitet wird wie z.B. im Fach Deutsch und Mathematik. Gerade im Fach Werken erwarten wir ein eigenverantwortlichen und diszipliniertes Verhalten, da wir mit Werkzeug umgehen, mit dam man sich verletzten kann. Die Schüler müssen daher auf das aufpassen, was der Lehrer sagt, und sie müssen auch zuhören. Ihr Sohn hat jedoch durch wiederholtes Schwätzen trotz mehrfacher Ermahnung den Unterricht gestört und nicht aufgepasst. Ein deutliches Zeichen hierfür ist ja auch, dass er Ihnen die Bedeutung des Kuchenbackens nicht erklären kann. Dieses unaufmerksame und störende Verhalten akzeptieren wir in unserem Unterricht nicht.
Daher hat ihr Sohn diese erzieherische Maßnahme von uns erhalten. Sicher, es gibt die unterschiedlichsten Möglichkeiten, einem Schüler klar zu machen, dass er sich falsch verhalten hat. Im § 86 BayEUG sind die Ordnungsmaßnahmen aufgeführt, die einem als Lehrer laut Schulordnung zur Verfügung stehen. Ob diese in jedem Fall sinnvoll sind, mag einmal dahin gestellt sein, da Papier ja bekanntlich geduldig ist. Für mich soll eine Maßnahme beim Schüler etwas bewirken, sie soll ihm deutlich machen, dass er etwas falsch gemacht hat und dass er sein Verhalten ändern muss. Pädagogisch wenig sinnvoll erscheint es mir, wenn der Schüler bzw. die Schülerin 100 Mal schreiben muss, dass man im Unterricht nicht stören darf. Dies ist für mich eine stupide, sinnlose Aufgabe. Durch das Kuchenbacken sollen sie darauf aufmerksam gemacht werden, dass sie etwas falsch gemacht haben, sie sollen dabei etwas von ihrer Freizeit einbüßen und sie sollen etwas fächerübergreifend fürs Leben lernen. In andere Hinsicht soll den Schülern auch einmal deutlich gemacht werden, welche Arbeit die Mütter zu Hause täglich verrichten, was für viele eine Selbstverständlichkeit ist.
Es ist also nicht Sinn und Zweck der Aufgabe, dass Sie für ihren Sohn den Kuchen backen!!! Gleichzeitig soll dadurch das Sozialverhalten der Klasse verbessert werden, da der Schüler dadurch etwas für die Gemeinschaft tut und er lernt, mit anderen zu teilen.
In anderer Hinsicht möchte ich hier auch einmal zum Ausdruck bringen, dass dieses Verhalten von Ihnen eher kontraproduktiv ist und unsere pädagogische Arbeit bestimmt nicht erleichtert. Ich möchte Sie einmal erleben, wenn Sie zu Hause ihrem Sohn eine erzieherische Maßnahme erteilen und ich ihm in der Schule dann sage, dass er sie nicht machen muss, weil ich deren Sinn nicht erkenne.
Für mich ist es jetzt müßig, unsere erzieherischen Maßnahmen mit Ihnen weiter zu diskutieren. Wir werden uns daher bei ihrem Sohn auf Maßnahmen beschränken, die uns die Schulordnung ermöglicht. Ihr Sohn erhält daher einen Verweis wegen wiederholter, deutlicher Störung des Unterrichts. Dies wird automatisch im Schülerakt vermerkt und schlägt sich in der Zeugnisbemerkung nieder. Gleichzeitig kann er bei den sozialen Maßnahmen für die Klasse nicht mehr berücksichtigt werden, da ich es der restlichen Klasse gegenüber nicht fair und akzeptabel finde, dass sie etwas zur Verbesserung der Klassengemeinschaft mit beitragen und Ihr Sohn aber nicht.
Dies ich für mich zwar keine zufriedenstellende Lösung, da Schüler für mich das Recht haben sollten, Fehler machen zu dürfen aus denen sie lernen können, ohne gleich dabei deutliche negative Folgen spüren zu müssen.
Mit freundlichen Grüßen …”
die kleine emily (die übrigens alle fehler im text unverändert ließ) schämt sich gerade ganz doll. wie konnte sie es nur wagen, den sinn einer erzieherischen maßnahme anzuzweifeln? und wie konnte sie nur annehmen, dass ihr sohn ein engel ist, wo er doch bereits bis zur fünften werkstunde seit beginn des schuljahres einen normalen unterrichtsverlauf durch sein schlechtes benehmen unmöglich werden ließ? am allermeisten schämt sich die kleine emily aber, weil sie selber auf paragraphenwitzeleien verzichtet hat und ihren vorschlag, wie eine strafarbeit im fach werken aussehen könnte, für sich behielt. aber in den augen des pädagogen wäre es bestimmt stupide und sinnlos, den verlogenen störenfried ein fünfminütiges kurzreferet über einen werkstoff ausarbeiten und vortragen zu lassen.
mensch emily, du hättest doch wissen müssen, dass man sich mit lehrkräften nicht anlegt. und nun steckst du in einer zwickmühle: die fresse halten oder ein gespräch mit dem klassenlehrer, dem verfasser des briefes, dem sohn und dir selbst fordern? denn den glauben an die wahrheit hast du doch spätestens zu dem zeitpunkt verloren, als du das kind danach fragtest, was bei der auf dem verweis angegebenen anhörung genau eine woche nach tag x eigentlich gesprochen wurde und die antwort lautete, dass davon überhaupt gar nicht und kein einziges weiteres mal die rede war.
woran soll ich jetzt eigentlich glauben? ob ich es mal mit gott versuche?
